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Schlögl's Altberliner Gaststätte
Karl-Liebknecht-Str. 9
10178 Berlin

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Telefon: +49(0)30- 24 11 221
E-Mail: adschloeg@web.de
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Alexander Schlögl
Karl-Liebknecht-Str. 9
10178 Berlin

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Rauchverbot

Seit dem 1. Januar 2008 gilt für Berliner Gaststätten das so genannte Nichtraucherschutzgesetz (NRSG). Bitte beachten Sie, dass wir aus diesem Grund das Rauchen in unserer Gaststube untersagen müssen. Es besteht für Sie jedoch die Möglichkeit, in unserem gemütlichen Biergarten während der gesamten Öffnungszeit den Freuden des Tabakgenusses nachzukommen.

Jugendschutz

In unserer Gaststube gilt das Jugendschutzgesetz in der aktuellen Fassung. Bitte beachten Sie, dass wir gemäß §10 JuSchG Jugendlichen unter 18 Jahren das Rauchen in der Gaststätte und im Biergarten untersagen müssen. Die Abgabe von alkoholischen Getränken ist an Personen unter 16 Jahren gemäß §9 JuSchG verboten, sofern sie nicht von einer personensorgeberechtigen Person begleitet werden. Jugendlichen über 16 Jahren ist der Verzehr von Branntwein und branntweinhaltigen Getränken verboten. Der Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist gemäß §4 JuSchG in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr zum Verzehr oder in Begleitung einer personensorgeberechtigen Person gestattet. Ferner ist laut §4 JuSchG der Aufenthalt von Jugendlichen ab 16 Jahren in Gaststätten zwischen 0 Uhr und 5 Uhr nicht gestattet, sofern sie nicht von einer personensorgeberechtigen Person begleitet werden. Die vollständige Fassung des Gesetzes kann hier eingesehen werden: Jugendschutzgesetz (PDF). 

© 2019 Schlögl's Altberliner Gaststätte Inh. Alexander Schlögl


Jugendschutzgesetz PDF
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